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BüroKompass

Rechnungserstellung, die nicht bis zum Wochenende warten muss

Der Auftrag ist erledigt, die Rechnung noch nicht geschrieben. Ich erstelle Ihre Rechnungen nach Ihren Vorgaben, verschicke sie zeitnah und sage Ihnen, welche Zahlungen noch offen sind. Sie prüfen und geben frei, den Rest übernehme ich.

Was konkret dazugehört

Rechnungen aus Ihren Unterlagen

Aus Stundenzetteln, Lieferscheinen, Aufmaßen oder einer kurzen Sprachnachricht wird eine vollständige Rechnung mit allen formalen Pflichtangaben. Preise, Leistungstexte und Zahlungsbedingungen geben Sie vor.

In Ihrem Programm oder Ihrer Vorlage

Ich arbeite in der Software, die Sie bereits nutzen, oder mit Ihrer bestehenden Vorlage. Wenn es noch keine gibt, richten wir gemeinsam eine einfache Lösung ein.

Versand und vollständige Ablage

Die Rechnungen gehen per E-Mail oder per Post raus. Jede Ausgangsrechnung wird so abgelegt, dass Ihr Steuerberater sie vollständig und in der richtigen Reihenfolge bekommt.

Offene Posten im Blick

Soweit Sie mir Einsicht geben, gleiche ich Zahlungseingänge mit den Rechnungen ab. Sie bekommen eine kurze Liste, was offen ist. Freundliche Zahlungserinnerungen formuliere ich in Ihrem Namen, verschickt wird erst nach Ihrer Freigabe.

Vorbereitung auf die E-Rechnung

Rechnungen an andere Unternehmen müssen schrittweise elektronisch gestellt werden. Ich helfe dabei, Ihre Abläufe rechtzeitig umzustellen, zum Beispiel die passende Funktion in Ihrem Programm einzurichten. Steuerliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Typisch für

  • Handwerksbetriebe, die nach Stunden oder Aufmaß abrechnen
  • Metzgereien und Gastronomie mit Catering- und Firmenrechnungen
  • Dienstleister mit wiederkehrenden Monatsrechnungen
  • Transportunternehmen mit vielen einzelnen Fahrten

So fangen wir an

  1. Situation besprechen. Im kostenlosen Erstgespräch erzählen Sie, was im Büro liegen bleibt. Ich frage nach, wie Ihre Unterlagen heute organisiert sind.

  2. Passende Unterstützung auswählen. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit klarem Umfang: Paket oder Stunden, digital oder vor Ort.

  3. Unterlagen und Abläufe einrichten. Wir legen fest, wie Belege zu mir kommen, welche Zugänge ich brauche und wann Ihre Steuerkanzlei ihre Unterlagen bekommt.

  4. Dauerhaft Zeit sparen. Ab jetzt läuft es im vereinbarten Rhythmus. Sie geben frei, ich erledige den Rest.

Ablauf im Detail

Rechnungen schreiben lassen: für wen lohnt sich das?

Wer den ganzen Tag auf der Baustelle, in der Küche oder beim Kunden unterwegs ist, kommt abends selten dazu, in Ruhe Rechnungen zu schreiben. Genau dafür gibt es einen Büroservice, der Rechnungen nach Ihren Vorgaben erstellt, während Sie sich um Ihren eigentlichen Betrieb kümmern. Sie liefern die Grundlagen wie Preise, Leistungsumfang und Kundendaten, ich setze daraus eine vollständige Rechnung zusammen und übernehme den Versand bis zur Ablage.

Sinnvoll ist das vor allem für kleine Betriebe ohne eigene Bürokraft, für Selbstständige mit vielen Einzelaufträgen und für Unternehmen, bei denen Rechnungen regelmäßig liegen bleiben, weil im Alltag immer etwas Wichtigeres dazwischenkommt. Ob Handwerk, Gastronomie, Handel oder Dienstleistung, das Prinzip ist immer gleich: klare Vorgaben von Ihnen, zuverlässige Umsetzung durch mich und ein pünktlicher Versand, der nicht auf das Wochenende wartet.

Nicht jeder Betrieb braucht dauerhafte Unterstützung. Manchmal reicht es, Rechnungen in einer arbeitsintensiven Phase auszulagern, etwa in der Hochsaison, oder eine bestehende, veraltete Vorlage einmal aufzuräumen und neu aufzusetzen. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Umfang zu Ihrem Betrieb passt, ob laufend, saisonal oder einmalig, ohne dass Sie sich gleich langfristig binden müssen.

Rechnungserstellung in Sinsheim: wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Am Anfang steht ein Gespräch, telefonisch, vor Ort oder per Video, ganz wie es für Sie passt. Dabei besprechen wir, welche Leistungen Sie üblicherweise abrechnen, welche Preise und Zahlungsbedingungen gelten und welches Programm oder welche Vorlage Sie bereits nutzen. Diese Vorgaben bilden die Grundlage für jede weitere Rechnung, damit von Anfang an ein einheitliches Bild entsteht.

Danach übermitteln Sie mir laufend die Angaben zu einem Auftrag, etwa einen Stundenzettel, ein Aufmaß oder eine kurze Notiz mit den wichtigsten Eckdaten. Ich stelle daraus eine vollständige Rechnung zusammen, prüfe die formalen Pflichtangaben und schicke Ihnen bei Bedarf den Entwurf zur Freigabe. Erst nach Ihrem Okay geht die Rechnung an den Kunden raus, so behalten Sie die Kontrolle.

Für Betriebe in Sinsheim und der näheren Umgebung ist auch ein Vor-Ort-Termin möglich, wenn Unterlagen lieber persönlich besprochen werden sollen, etwa bei größeren Umstellungen oder am Anfang der Zusammenarbeit. Viele Kunden bevorzugen im laufenden Betrieb aber den digitalen Weg, weil er schneller geht und keine gemeinsame Terminfindung braucht. Beides lässt sich auch je nach Situation kombinieren.

Was gehört in eine Rechnung? Die wichtigsten Pflichtangaben

Eine Rechnung ist erst dann vollständig, wenn bestimmte Pflichtangaben enthalten sind. Dazu zählen der vollständige Name und die Anschrift von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ausstellenden Betriebs, das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer, die pro Kalenderjahr nur einmal vergeben werden darf und keine Lücken aufweisen sollte.

Hinzu kommen Menge und Art der gelieferten Ware oder der genaue Umfang der Leistung, der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie der jeweils anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung, etwa bei Kleinunternehmern. Fehlt eine dieser Angaben, kann das für den Rechnungsempfänger Probleme beim Vorsteuerabzug bedeuten und für Rückfragen und Verzögerungen sorgen.

Ich achte bei jeder Rechnung auf diese formalen Punkte, damit nichts vergessen wird und die Rechnung ohne Nachfrage bezahlt werden kann. Inhaltliche Entscheidungen wie den anzuwendenden Steuersatz, die Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder Sonderfälle bei der Umsatzsteuer legen Sie beziehungsweise Ihr Steuerberater fest. Ich setze diese Vorgaben dann sorgfältig und unverändert auf jeder einzelnen Rechnung um.

  • Vollständiger Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Bezeichnung der Leistung oder Ware
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, sowie der Steuersatz selbst

Kleinbetragsrechnung: welche Erleichterungen gelten

Für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro gelten vereinfachte Regeln. Eine Kleinbetragsrechnung braucht keine gesonderte Angabe des Rechnungsempfängers und keine fortlaufende Rechnungsnummer. Ausreichend sind unter anderem Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie das Entgelt und der Steuersatz in einer Summe, statt getrennt aufgeschlüsselt.

Diese Erleichterung ist vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie oder bei kleinen Werkstattrechnungen praktisch, wo häufig geringere Beträge abgerechnet werden und der Aufwand für eine vollständige Rechnung in keinem Verhältnis zum Betrag stünde. Trotzdem lohnt es sich, auch bei Kleinbetragsrechnungen ein einheitliches System mit klarer Ablage zu verwenden, damit später nichts durcheinandergerät.

Ich prüfe im Einzelfall, ob eine Kleinbetragsrechnung ausreicht oder ob eine vollständige Rechnung sinnvoller ist, etwa weil der Kunde ein Unternehmen ist und die Vorsteuer geltend machen möchte. Im Zweifel ist eine vollständige Rechnung die sicherere Wahl, damit später keine Rückfragen von der Kanzlei des Kunden entstehen.

Typische Fehler bei der Rechnungsstellung vermeiden

Häufig entstehen Probleme durch doppelt vergebene Rechnungsnummern, fehlende Steuernummern oder ungenaue Leistungsbeschreibungen, die nur ein Stichwort statt einer nachvollziehbaren Erklärung enthalten. Solche Fehler fallen oft erst auf, wenn der Kunde nachfragt, die Zahlung ausbleibt oder der Steuerberater die Unterlagen im Rahmen der vorbereitenden Buchhaltung prüft und Rückfragen stellt.

Ein weiterer typischer Fehler ist die verspätete Rechnungsstellung. Wird eine Rechnung erst Wochen nach der Leistung geschrieben, dauert es entsprechend länger, bis das Geld auf dem Konto ist, weil die Zahlungsfrist erst mit dem Rechnungsdatum zu laufen beginnt. Gerade bei mehreren parallel offenen Aufträgen summiert sich das schnell zu einem spürbaren Liquiditätsproblem im Betrieb.

Ich lege für jeden Kunden ein klares System an: eine durchgehende Nummerierung ohne Lücken, feste Textbausteine für wiederkehrende Leistungen und einen festen Rhythmus für den Versand, etwa zweimal wöchentlich. So verringert sich die Fehlerquote spürbar, und Rückfragen von Kunden oder vom Steuerberater werden seltener und leichter zu beantworten.

Ausgangsrechnungen, offene Posten und Zahlungserinnerung

Neben dem reinen Schreiben der Ausgangsrechnungen gehört bei vielen Betrieben auch die Übersicht dazu, welche Rechnungen bereits bezahlt sind und welche noch offen stehen. Soweit Sie mir Einsicht in Ihr Geschäftskonto oder Ihr Rechnungsprogramm geben, gleiche ich Zahlungseingänge regelmäßig mit den gestellten Rechnungen ab und halte fest, wo eine Zahlung noch aussteht.

Aus diesem Abgleich entsteht eine kurze, verständliche Liste offener Posten, die Sie jederzeit einsehen können, ohne selbst in Kontoauszügen oder E-Mails suchen zu müssen. So wissen Sie auf einen Blick, wer noch nicht bezahlt hat, wie lange eine Rechnung schon offen ist und bei wem ein Anruf oder eine Erinnerung sinnvoll wäre.

Ist eine Zahlungsfrist überschritten, formuliere ich eine sachliche, freundliche Zahlungserinnerung in Ihrem Namen. Verschickt wird sie erst nach Ihrer Freigabe, damit Sie die Kontrolle über die Kommunikation mit Ihren Kunden behalten. Ein Mahnwesen im engeren Sinn, also förmliche Mahnungen mit rechtlichen Fristen, bereite ich vor, das gerichtliche Mahnverfahren selbst führe ich jedoch nicht.

Zahlungsziel, Skonto und Abschlagsrechnung sinnvoll einsetzen

Das Zahlungsziel bestimmt, bis wann eine Rechnung beglichen werden soll. Ein kurzes Zahlungsziel von zehn bis vierzehn Tagen sorgt in der Regel für schnellere Zahlungseingänge als ein Ziel von dreißig Tagen oder länger, weil sich Kunden den Termin früher merken und einplanen. Welches Ziel zu Ihrem Betrieb und Ihren Kunden passt, legen Sie fest, ich setze es dann konsequent auf jeder Rechnung um.

Ein Skonto, also ein Preisnachlass bei besonders schneller Zahlung, kann ein wirksamer Anreiz sein, gerade bei größeren Rechnungsbeträgen oder bei Kunden, die erfahrungsgemäß erst spät zahlen. Ob sich das für Ihren Betrieb rechnet, hängt von der Kalkulation ab und ist eine unternehmerische Entscheidung. Ich vermerke die vereinbarten Skontobedingungen klar auf jeder Rechnung, damit sie für den Kunden gut erkennbar sind.

Bei größeren Projekten, etwa im Handwerk oder Baubereich, ist eine Abschlagsrechnung oft sinnvoller als eine einzige Schlussrechnung am Ende des Projekts. So kommt bereits während der laufenden Arbeiten Geld herein, statt erst nach vollständiger Fertigstellung, was gerade bei längeren Projekten die Liquidität deutlich entlastet. Ich erstelle Abschlagsrechnungen nach den Meilensteinen, die Sie mir vorgeben, und behalte den Gesamtstand im Blick.

E-Rechnung, XRechnung und ZUGFeRD: was auf Betriebe zukommt

Rechnungen zwischen Unternehmen sollen in den kommenden Jahren schrittweise elektronisch gestellt werden, in strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD statt als einfaches PDF oder Papierdokument. Diese Umstellung betrifft nach und nach nahezu alle Betriebe, die Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, unabhängig von der Größe des Betriebs oder der Branche, in der er tätig ist.

Für die praktische Umsetzung bedeutet das meist, dass im Rechnungsprogramm eine entsprechende Funktion aktiviert oder ein zusätzliches Format eingerichtet werden muss, damit die Rechnung sowohl lesbar als auch maschinell auswertbar ist. Ich unterstütze dabei, diese Umstellung rechtzeitig vorzubereiten, damit Sie nicht kurz vor einer gesetzlichen Frist unter Zeitdruck geraten und alles in Ruhe testen können.

Welche Fristen und Ausnahmen im Einzelfall für Ihren Betrieb gelten und wie die Umstellung steuerlich einzuordnen ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, der die aktuelle Rechtslage im Detail kennt. Ich setze die technische und organisatorische Umsetzung dann gemeinsam mit Ihnen um, sobald die Vorgaben für Ihren Betrieb feststehen, und passe die laufende Rechnungserstellung entsprechend an.

Daten übergeben per Foto, Ordner oder E-Mail

Damit eine Rechnung entstehen kann, brauche ich die Grundlagen von Ihnen: einen Stundenzettel, ein Aufmaß, einen Lieferschein oder einfach eine kurze Nachricht mit den wichtigsten Angaben zum Auftrag. Wie Sie mir diese Informationen zukommen lassen, richtet sich ganz danach, was für Sie im Alltag am einfachsten und schnellsten umzusetzen ist, ohne zusätzlichen Aufwand.

Viele Kunden schicken ein Foto per Nachricht direkt von der Baustelle, aus der Küche oder aus dem Lager, sobald ein Auftrag abgeschlossen ist. Andere legen Unterlagen in einem gemeinsamen digitalen Ordner ab, den wir beide jederzeit einsehen können. Wieder andere bevorzugen die klassische E-Mail mit Anhang. Alle drei Wege funktionieren zuverlässig, entscheidend ist, dass Sie den für sich passenden konsequent nutzen.

Wichtig ist vor allem, dass die Angaben vollständig sind: wer der Kunde ist, was genau geleistet wurde, zu welchem Preis und bis wann bezahlt werden soll. Fehlt etwas Entscheidendes, frage ich kurz und gezielt nach, statt eine unvollständige oder fehlerhafte Rechnung zu verschicken, die später korrigiert werden müsste.

Rechnungsprogramm, GoBD und Aufbewahrungsfrist

Ob Rechnungen in einer speziellen Software, in einer Tabellenkalkulation oder mit einer festen Vorlage erstellt werden, richtet sich nach Ihrem Betrieb und dem, was sich bereits bewährt hat. Ich arbeite in dem Programm, das Sie bereits nutzen, und stelle mich auf dessen Besonderheiten ein. Gibt es noch keine Lösung, schlage ich im Erstgespräch einfache, praxistaugliche Möglichkeiten vor, die zu Ihrem Betrieb passen.

Rechnungen zählen zu den Unterlagen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen müssen, kurz GoBD genannt. Das bedeutet unter anderem, dass Rechnungen nachvollziehbar, unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden müssen, ohne dass nachträglich Inhalte verändert werden können. Ich achte bei der Ablage darauf, dass diese Grundsätze eingehalten werden, sowohl bei digitalen als auch bei Papierunterlagen.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt in der Regel zehn Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Ich lege jede Ausgangsrechnung so ab, dass sie über diesen gesamten Zeitraum zuverlässig auffindbar bleibt, sowohl für Sie als auch für Ihren Steuerberater bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt.

Rechnungserstellung im Rhein-Neckar-Kreis: Handwerk, Gastronomie, Transport

Betriebe in Sinsheim, Heidelberg, Wiesloch, Walldorf und Bad Schönborn haben je nach Branche unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungsstellung. Handwerksbetriebe rechnen häufig nach Arbeitsstunden und verbautem Material ab, Transportunternehmen nach einzelnen Fahrten oder Touren und Gastronomiebetriebe oft nach Catering-Aufträgen oder Firmenveranstaltungen mit mehreren Positionen auf einer Rechnung.

Für jede dieser Branchen lässt sich ein passendes Muster entwickeln: feste Textbausteine für wiederkehrende Leistungen, eine klare Struktur für Materialkosten und Arbeitszeit getrennt voneinander, oder eine übersichtliche Auflistung mehrerer Fahrten in einer einzigen Sammelrechnung am Monatsende. So entsteht mit der Zeit ein eingespielter Ablauf, der wenig Rückfragen braucht und Ihnen Zeit spart.

Unabhängig von der Branche gilt: Je schneller eine Rechnung nach Auftragsende geschrieben wird, desto eher ist das Geld auf dem Konto und desto weniger Aufwand macht die spätere Übersicht über offene Posten. Eine funktionierende Rechnungsstellung ist damit ein einfacher, aber wirksamer Baustein für die Liquidität eines Betriebs im gesamten Rhein-Neckar-Kreis.

Checkliste: Rechnungserstellung auslagern, so gelingt der Start

  • Legen Sie fest, welches Programm oder welche Vorlage künftig genutzt wird
  • Bestimmen Sie ein einheitliches Zahlungsziel für Ihre Kunden
  • Klären Sie, ob und wann Skonto gewährt werden soll
  • Vereinbaren Sie einen festen Rhythmus für Rechnungsversand, zum Beispiel zweimal wöchentlich
  • Legen Sie fest, wie Sie Auftragsdaten übermitteln, per Foto, Ordner oder E-Mail
  • Prüfen Sie, ob Freigabe vor Versand gewünscht ist oder direkter Versand erfolgen soll
  • Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater offene Fragen zur E-Rechnung
  • Klären Sie den Umgang mit offenen Posten und Zahlungserinnerungen
  • Definieren Sie, welche Angaben eine vollständige Auftragsmeldung enthalten muss

Häufige Fragen: Rechnungserstellung

Brauche ich eine bestimmte Rechnungssoftware?

Nein. Ich arbeite mit dem Programm oder der Vorlage, die Sie bereits haben. Gibt es noch keine Lösung, schlage ich Ihnen im Erstgespräch zwei, drei einfache Möglichkeiten vor. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Wer ist für den Inhalt der Rechnung verantwortlich?

Rechnungsaussteller bleiben Sie. Ich setze Ihre Vorgaben sorgfältig um und achte auf die formalen Pflichtangaben. Preise, Leistungsbeschreibung und steuerliche Behandlung legen Sie beziehungsweise Ihr Steuerberater fest.

Wie schnell geht eine Rechnung raus?

Das legen wir gemeinsam fest. Üblich ist ein fester Rhythmus, zum Beispiel zweimal pro Woche, oder ein Versand am Tag nach Ihrer Freigabe. Je kürzer der Abstand zwischen Auftrag und Rechnung, desto schneller kommt das Geld.

Schreiben Sie auch Zahlungserinnerungen?

Ja. Ich formuliere sachliche, freundliche Erinnerungen in Ihrem Namen und verschicke sie nach Ihrer Freigabe. Gerichtliche Mahnverfahren und Inkasso gehören nicht dazu.

Kann ich Rechnungen weiterhin selbst schreiben und nur bei Bedarf abgeben?

Ja, das ist möglich. Manche Kunden schreiben die meisten Rechnungen selbst und geben nur in arbeitsintensiven Wochen einzelne Aufträge ab. Wichtig ist, dass Nummerierung und Vorlage einheitlich bleiben, damit später keine Lücken oder Doppelungen entstehen.

Was passiert, wenn ein Kunde die Rechnung reklamiert?

Ich leite die Rückmeldung an Sie weiter, da Sie über Inhalt und weiteres Vorgehen entscheiden. Ist eine Korrektur nötig, erstelle ich nach Ihrer Freigabe eine korrigierte Rechnung oder eine Gutschrift. Die inhaltliche Klärung mit dem Kunden übernehmen Sie selbst.

Können Sie auch wiederkehrende Rechnungen, etwa für Abos oder Mietverträge, automatisieren?

Ja. Für regelmäßig gleiche Beträge lässt sich in vielen Programmen ein wiederkehrender Rechnungslauf einrichten. Ich richte das nach Ihren Vorgaben ein und prüfe die erzeugten Rechnungen vor dem Versand, damit auch bei automatisierten Abläufen nichts falsch herausgeht.

Wie gehen Sie mit sensiblen Kunden- oder Preisdaten um?

Alle Unterlagen behandle ich vertraulich und gebe sie nicht an Dritte weiter. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen wir bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wie ihn die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Zugänge zu Ihrem Rechnungsprogramm sichere ich sorgfältig ab.

Erstellen Sie auch Rechnungen an Privatkunden?

Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Bei Rechnungen an Privatkunden gelten teils andere Hinweispflichten, etwa zur Aufbewahrungsfrist bei bestimmten Bauleistungen. Ich achte auf diese Besonderheiten, sobald Sie mir mitteilen, dass es sich um einen Privatkunden handelt.

Was, wenn ich mehrere Rechnungsprogramme gleichzeitig nutze?

Das kommt vor, etwa wenn ein Programm für Angebote und ein anderes für die Buchhaltung genutzt wird. Ich arbeite mich in die vorhandenen Systeme ein und stimme mit Ihnen ab, an welcher Stelle welche Rechnung entsteht, damit keine doppelten Nummern oder Lücken auftreten.

Kann ich Rechnungen vor dem Versand noch einmal ansehen?

Ja. Viele Kunden möchten jede Rechnung vor dem Versand kurz gegenlesen, andere legen Wert auf einen schnellen automatischen Versand ohne zusätzliche Rückfrage. Beides ist möglich, wir vereinbaren die für Sie passende Vorgehensweise gleich zu Beginn der Zusammenarbeit.

Erstellen Sie auch Gutschriften und Stornorechnungen?

Ja. Muss eine Rechnung korrigiert werden, erstelle ich nach Ihrer Vorgabe eine Gutschrift oder eine Stornorechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnungsnummer. So bleibt die Nachvollziehbarkeit für Sie und Ihren Steuerberater erhalten.

Wie schnell kann die Zusammenarbeit bei der Rechnungserstellung starten?

Nach dem Erstgespräch, in dem wir Vorgaben und Ablauf klären, kann in der Regel innerhalb weniger Tage die erste Rechnung erstellt werden. Voraussetzung ist, dass die nötigen Grundlagen wie Preise, Leistungstexte und Zugang zum Rechnungsprogramm vorliegen.

Burcu, Inhaberin von BüroKompass

Weniger Papierkram, mehr Zeit für Ihren Betrieb.

Erzählen Sie mir in einem kurzen Gespräch, was bei Ihnen liegen bleibt. Danach wissen Sie, ob und wie ich Sie entlasten kann.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Eine Anfrage ist kein Auftrag.

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